Um für den weiterbildenden Masterstudiengang Accounting and Auditing zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Erfolgreicher Abschluss eines fachlich einschlägigen wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern (z.B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen).
     
  2. Nachweis der halbjährigen Praxiszeit in der Wirtschaftsprüfung gemäß § 3 Nr. 1 WPAnrV nach erstem Hochschulabschluss und vor Studienstart.
     
  3. Erfolgreicher Abschluss der schriftlichen Zugangsprüfung gemäß § 3 Nr. 2 WPAnrV
    (zwei dreistündige Klausuren über die Themengebiete „Angewandte BWL/VWL“, „Wirtschaftsrecht“, „Steuerrecht“ und „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ in Bochum, ausgerichtet von der ASBM Accounting School Bochum Münster gGmbH jeweils im Januar).
     
  4. Erfolgreicher Abschluss der mündlichen Zugangsprüfung, die sich inhaltlich auf die Themengebiete „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ und „Angewandte Betriebswirtschaftslehre“ bezieht (ausgerichtet von der ASBM Accounting School Bochum Münster gGmbH jeweils im Februar/März).
     
  5. Nachweis besonderer Englischkenntnisse. Die Testergebnisse dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein. Zum Nachweis besonderer Englischkenntnisse werden folgende Testergebnisse als ausreichend anerkannt:
    • TOEFL mit mindestens 79 Punkten,
    • TOEIC (listening and reading) mit mindestens 750 Punkten,
    • IELTS (Academic Version) mit mindestens 6,0 Punkten,
    • CAE/CPE mit mindestens Level C,
    • CEF mit mindestens Stufe C1,
    • GMAT mit mindestens 650 Punkten.
    • Auf Antrag und nach Einzelfallbeurteilung werden auch andere gängige Testverfahren sowie ein dokumentiertes englischsprachiges Auslandsstudium von zwei Jahren oder mindestens 120 ECTS anerkannt.